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[1] Lorch, 1189. April 25.
Band II., Nr. 459, Seite 263-264
Herzog Friedrich von Schwaben erlaubt seinen Untergebenen, sich selbst oder einen Teil ihrer beweglichen oder unbeweglichen Güter an das Kloster Adelberg zu übergeben, und bestätigt demselben alle Zugeständnisse seines kaiserlichen Vaters.