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[1] Giengen, 1216.
Band III., Nr. 594, Seite 50-52
Die von dem päpstlichen Stuhl verordneten geistlichen Richter in der Streitsache des Abts Kuno von Ellwangen wider den Abt Albert in Kaisheim wegen des Zehnten aus Gütern in Aichen vereinigen die Parteien durch eine Entscheidung im Vergleichswege.