Trefferliste (1 Datensatz)
[1] Ulm, 1219. Mai 7.
Band III., Nr. 616, Seite 82-83
König Friedrich (II.) bestätigt dem Kloster Rot alle von seinen Vorfahren gemachten Zugeständnisse, namentlich das Recht, fromme Stiftungen anzunehmen, und stellt es unter seinen und des Reiches unmittelbaren und ausschließlichen Schutz.