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[1] Konstanz, 1241. Juli 21.
Band IV., Nr. 982, Seite 32
Bischof Heinrich von Konstanz verpflichtet sich, das Kloster Marchtal zum Entgelt dafür, dass dasselbe die Klostervogtei dem Grafen Wilhelm von Tübingen und seinen Söhnen abgekauft und der Kirche in Konstanz überlassen, jedwede, diesem Kloster mit Patronatrecht übertragene Kirche besitzen und geniessen zu lassen, sowie auch diese Vogtei niemals zu veräußern.