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[1] Konstanz, 1265. März 14.
Band VI., Nr. 1801, Seite 191-192
In Folge von Eigentumsansprüchen des Grafen Hartmann von Grüningen an den durch den Schenken Heinrich von Schmalegg dem Kloster Weißenau verkauften Besitz zu Gailenhofen wird dem Kloster vor Bezahlung der Kaufsumme von Seiten des Verkäufers durch Handschlag Dritter und eigenen Eid noch besondere Bürgschaft wegen Gewährleistung gegeben.